(Frequently Asked Questions - Häufig gestellte Fragen)
Frage: Was kostet das?
Antwort: Die Preise für ein Schutzrecht können fall- und verfahrensabhängig stark variieren. Mit ungenauen Preisangaben, die später nicht zutreffen, ist somit niemandem gedient. Wir haben jedoch eine sehr detaillierte, 29-seitige Preisliste ausgearbeitet, die Sie als vertrauliches Dokument bei einem persönlichen Treffen ausgehändigt bekommen. Alle erdenklichen Schutzrechte, die wir direkt für Sie vertreten können, und alle erdenklichen Handlungen hierzu sind in dieser Preisliste aufgeführt. Die Angaben sind für uns bindend und verschaffen Ihnen somit maximale Transparenz und einen Überblick über die Gesamtkosten eines jeweiligen Schutzrechtes.
Sehr oft werden Patentkosten unternehmerisch isoliert betrachtet - dieses ist nicht korrekt, weil - siehe oben - Patente einen vordergründig nicht erfassbaren Mehrwert schaffen, mal abgesehen von dem Firmenkapital und der positiven Marketingwirkung. Die Frage, die Sie sich stellen müssen, ist eher: Kann ich durch die Patentiererei mehr meiner Produkte und länger und sicherer verkaufen? Und sind die Patentkosten bereits durch eine geringe Anzahl verkaufter Produkte bereits amortisiert?
Frage: Ist vor der Anmeldung eines Patentes für die Ermittlung der Patentierbarkeitsvoraussetzung „Neuheit“ eine Recherche erforderlich?
Antwort: Nicht zwingend. Auf Wunsch führen wir eine professionelle Recherche in den weltweiten einschlägigen Patentdatenbanken für Sie durch. Unsere langjährige Erfahrung zeigt uns in der Regel jedoch auch ohne eine tiefe vorherige Recherche auf, was patentierbar ist und was nicht. Darüber hinaus bieten wir regelmäßig "erfinderische" Assistenz und gelangen so zu möglichst breiten und möglichst wertvollen Patenten für den Kunden. Ein gutes Beispiel ist PCT/IB2013/059752 bzw. EP 12 007 410.9 bzw. CH 2166/2012 "SICHERHEITSSYSTEM MIT INTEGRIERTER NOTRUF-FUNKTION", eine Anmeldung über einen Inaktivitäts-Sensor, der die Inaktivität einer Person nicht herkömmlich mittels eines PIR-Sensors und somit mit einem simplen JA-NEIN-Signal misst, sondern mittels eines Distanzsensors ein qualitatives Messsignal erhalten wird. Mit dieser Anmeldung ist bei dem Innovationswettbewerb des Schweizerischen KMU-Verbandes der 1. Preis gewonnen worden.
Antwort: Ebenfalls nicht zwingend, zumindest in der Schweiz. Eine Recherche gibt jedoch zu einem früheren Zeitpunkt als der Prüfung der Anmeldung oder noch innerhalb des Prioritätsjahres (also noch vor eventuellen Absichten, territorial auszuweiten) Aufschluss über die Patentierbarkeit der Anmeldung bzw. eine Möglichkeit, geänderte Patentansprüche für die Prüfung einzureichen.
Antwort: Nein. Grundsätzlich kann eine Patentanmeldung auch "ins Blaue hinein" geschrieben werden. Wir legen größten Wert darauf, möglichst breite Anmeldungen für Sie zu verfassen, die nicht nur die eine, bevorzugte Ausgestaltungsvariante beschreibt, sondern alle technischen verwandten und technisch sinnvollen Ausgestaltungsvarianten der Erfindung abdeckt. So gelangt die Anmeldung am besten durch die Prüfung und entwickelt als erteiltes Patent den größtmöglichen Schutz. Andererseits kann es von Vorteil sein, sich bei einer Prototypenherstellung so intensiv mit der abstrakten Erfindung befassen zu müssen, dass man möglicherweise auf zusätzliche Ausgestaltungsvarianten kommt oder sich weitere technische Machbarkeiten abzeichnen. Auf Ihren Wunsch beauftragen wir mit dem Entwurf des erfinderischen Produkts ein junges Entwicklungs- und Designbüro, mit dem wir zusammenarbeiten.