Geschmacksmuster
„Geschmacksmuster“ oder „Muster“ ist ein Begriff, den aus einer historischen Tradition heraus noch das Deutsche Patentamt (DPMA), das Österreichische Patentamt (ÖPA) sowie das ehemalige Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), heute EUIPO, für Designs verwendet – also die zwei- oder dreidimensionale formliche und/oder farbliche Gestaltung Ihres Produkts. Das Patent- & Markenbüro Reb GmbH ist vor diesen drei genannten Ämtern vertretungsberechtigt.